@ Alle,
ich hatte diese Sache mehr informativ gedacht, da wir ja auch schon unsere Schwierigkeiten mit sich dumm stellenden "Webhostern" hatten. Das Robbin Hood Gebaren derjenigen, die über dieses Urteil berichten, kann so allgemein nicht gültig sein.
Einerseits bringt das Urteil auch für uns einige Sorgfaltsaufgaben hier auf dem Forum. Aber aus unsern Selbstverständnis nach sauberen Auseinandersetzungen sollte das nicht das Problem sein.
Andererseits können Verleumdungsdinge von einem unwilligen "Webhoster" nicht mehr auf den St. Nimmerleinstag vertagt werden. Das ist ein so wesentlicher Fortschritt, so dass die geringen "Zensurgefahren", die die Quellen beklagen, sicherlich rechtsstaatlich handhabbar bleiben werden.
Beim intensiveren Lesen des Textes des OLG
http://www.telemedicus.info/article/146 ... oster.html
wird vermutlich klar, dass es vom "Webhoster" keine Permanentüberwachung fordert, sondern wenn jemand Anstoß nimmt, dass dann zügig und zielführend gehandelt wird. Dabei ist es völlig uninteressant ob der dem Hoster bekannt oder unbekannt ist, ob der im Inland oder im Ausland sitzt, ob er sich abmeldet und kurz darauf wieder anmeldet.
So etwas hatten wir uns bei den Web-Schwierigkeiten immer gewünscht. Die geforderte "Zensur-Infrastruktur" entpuppt sich im Urteil als die Forderung nach wirksamer Sperrung mit Umgehungssicherungen, denn so naiv in Internet-Tricksereien scheinen die Richter auch nicht zu sein, quasi massgeschneidert für uns allen bekannte Internet-Verleumder mit ihren Auslandsadressen.

PS.: @ Alex, mal ne Frage nebenbei: wieso musst Du immer meinen gesamten Text zitieren, selbst wenn er nur kurz oder direkt vor Deinem Beitrag steht. Es hat mich immer wieder ein Wenig verwirrt.
